
Dokumentationen haben einen Sinn, wo seltenes, wertvolles Quellengut
gefährdet und oft schwer erreichbar ist. Ebenso können sie
der Verbreitung interessanter Forschungsfakten dienen. Aber sie
haben auch die Funktion der Reinigung, wo all zu subjektive Vorurteile
walten. Diese Zwecke sollen hier in einem Kunst- und Kulturbereich
erfüllt werden, wo es noch viele Schätze zu heben und
bewahren gilt.
Angesichts einer krisengeschüttelten Welt, wo schrumpfende Kulturkassen
nach Paradigmenwechsel schreien, soll diese Idee nichts
weiter als ein unbeirrtes Apfelbäumchen sein. Jedenfalls will sie mit
diesem Geist empfangen und gemessen werden und nicht an den
mitunter preisintensiven Formen und Mitteln, derer sie sich auf Grund mangelnder
öffentlicher Unterstützung zu ihrer Realisierung zwangsläufig
bedienen muß.
Preussische Orgelbaupatente sind Teil einer Rechtspraxis, Erfindungen zu sichern, die sich im 19. Jahrhundert zunehmend auszudehnen, weiterzuentwickeln und zu differenzieren begann. Das Dokument enthält patentrechtliche Genehmigungsvorgänge, die zugleich mehr oder weniger ausführliche Beschreibungen einzelner Neuerungen enthalten und die ganze Breite des Ideenspektrums vom Beginn bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts zeigt.
Die Spektrum der Erfindungen erstreckt sich auf den Drehorgel-, Sakralorgel- und Physharmonikabau, umfaßt sowohl die Technik der Windaufbereitung, der Spiel- und Registertrakturen, der Klangerzeugung als auch den Bereich diverser Spielhilfen.



